von haltungsfragen und handlungsräumen in der abschiebungshaft
#ZugangZumRecht #HaftOhneTat #WohnenMinusFreiheit
#EsaA #RaiseAwareness #refugeelawclinics
mitglieder der uhh können ohne anmeldung teilnehmen.
thema:
Die Zahlen haben mittlerweile die Runde gemacht: RA Peter Fahlbusch rechnet vor, dass 50% seiner Mandant:innen zu Unrecht in Abschiebungshaft genommen wurden. Im Durchschnitt verbrachten sie dann 26,5 Tage in rechtswidriger Haft.
Bereits 2014 kalkulierte BGH Richterin a.D. Schmidt-Räntsch mit 80-90% rechtswidrigen Inhaftierungen (siehe hier).
Bei der sog. Abschiebungshaft handelt es sich um eine Haft ohne Tat – der alleinige Zweck der Maßnahme besteht darin zu verhindern, dass sich ausreisepflichtige Menschen einer drohenden Abschiebung entziehen können. Nachdem Abschiebehäftlinge vor einigen Jahren noch im regulären Justizvollzug – also gemeinsam mit Straftäter:innen – untergebracht wurden, entschied der EuGH 2014 erstmals, dass Abschiebehäftlinge in separaten Einrichtungen untergebracht werden müssen. Diese Linie hat der EuGH seitdem mehrfach bestätigt, zuletzt im März diesen Jahres (siehe hier).
Während den meisten Justizvollzugshäftlingen von Gesetzes wegen ein sog. Pflichtverteidiger beigeordnet werden muss, geschieht dies im Falle der Abschiebungshaft nicht. uns refugee law clinics ist das Thema daher zur Herzensangelegenheit geworden – in vielen Bundesländern bieten wir kostenlosen Rechtsrat für ausreisepflichtige Inhaftierte an.
Fehlentscheidungsquoten von 50% und mehr sind indes ein Appell an die Gesamtgesellschaft, lagerübergreifend. Behörden, Politik, Zivilgesellschaft – wir alle sind gefragt! Dafür braucht das Thema aber zunächst mehr konstruktive Öffentlichkeit…
der tag:
aktueller programmentwurf als download.
Insgesamt geht die Veranstaltung von 9.00-17.15 Uhr.
Über den Tag hinweg gibt es mehrere Pausen inkl. einer langen Mittagspause.
9.15–10.15 Uhr Behördliche Perspektive auf die Abschiebungshaft – Einblick von Stefan Piehl, Leiter der Abschiebungshaft Glückstadt
10.30–11.15 Uhr Die Statistik, die es nicht gibt: Zahlen und Hintergründe zur Abschiebungshaft – Einblick in den Haftberatungsalltag von RA Peter Fahlbusch, Frank Gockel (BUMAH, Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren) und Dr. Bianca Sukrow (BUMAH, Abschiebehaftberatung Nord)
11.15–11.45 Uhr Kinderrechte im Kontext Abschiebungshaft – Input von Sophia Eckert (Terres des Hommes)
13–13.30 Uhr Richterliche Perspektive auf die Abschiebungshaft – Dr. Jörg Grotkopp (Direktor des Amtsgerichts Bad Segeberg)
13.30–14 Uhr 30 Jahre Abschiebungshaftvollzug – Prof. Dr. Christine Graebsch (FH Dortmund, Strafvollzugsarchiv)
14–14.30 Uhr Verschränkte Sichten. Jörg Grotkopp und Christine Graebsch im Gespräch mit Hannah Franz (Doktorandin UHH)
15–15.30 Uhr Abschiebehaft aus der Betroffenenperspektive – Videointerview und Fragerunde mit einem ehemals Inhaftierten
15.30-17 Uhr Handlungsräume und Zukunftsperspektiven – Podiumsdiskussion
Teilnehmende:
Wolfgang Schmülling (Staatssekretär für Inneres Mecklenburg-Vorpommern),
Urs Tabbert (MdHB, Justizpolitischer Sprecher SPD-Fraktion),
Dr. Jörg Grotkopp,
Stefan Piehl,
Hannah Franz,
Peter Fahlbusch.
Moderation: Alexandra Antwi-Boasiako
17-17.15 Uhr Schlussbeobachtungen von Felix Wieneke (ehem. Abschiebungsbeobachter)
Nein! Ihr kommt und geht wann ihr wollt. Auch wenn ihr „nur“ 30 Minuten Zeit habt – reinklicken/vorbeischauen lohnt sich!
Teilnehmer:innen in Präsenz laden wir an den Hauptcampus der Universität Hamburg ein. Konkret werden wir im Hörsaal A des Hauptgebäudes (Edmund-Siemers-Allee 1) tagen.
Teilnehmer:innen im Digitalen erhalten kurz vor Veranstaltungsbeginn einen Webinar-Link per Mail. Die Einwahl in das Webinar erfolgt über die Zoom-Instanz der UHH.
dafür gibt es viele gründe:
1. Junge Migrationsrechtler:innen fordern & fördern
2. Hinschauen und Solidarisieren. Wenn 30, 50 tlw. bis zu 80% der Inhaftierungen sich später als rechtswidrig herausstellen, kann das unserem rechtsstaatlichen Selbstanspruch nicht gerecht werden.
3. Impulse geben – Engagierte wie Entscheidungsträger:innen sind auf einen lebendigen gesellschaftlichen Diskurs angewiesen, um die eigene Arbeit umfassend reflektieren zu können. Eure Fragen & Anregungen sind wichtig.
4. Teil eines Experiments sein. Das Thema ist kontrovers und wird nicht minder kontrovers diskutiert. Im Rahmen des [rlc.lab] wollen wir aber ganz bewusst nicht nur Unterschiede herausarbeiten, sondern auch auf gemeinsame Lösungen hinarbeiten.
[rlc.lab] – das format:
irgendwo zwischen fach- und thementag, zwischen „wissen sammeln“ und „wissen schaffen“, zwischen etabliert und nonkonform…
idee unterschiedliche Perspektiven, ein Thema. Menschen die nicht im Gespräch sind, ins gemeinsame Gespräch bringen. Professionell dokumentiert & mediiert. Kontroverse Schnittstellen lösungsorientiert besetzen. [rlc.lab] heißt experimentieren mit Format.
programm erst Impuls, dann Dialog, dann Diskurs. Von Impulsvortrag bis Panel ist alles dabei. Kurz: Die Themensetzung ist politisch, das Instrument ist es nicht.
regeln alle Perspektiven zählen. Miteinander streiten, statt gegeneinander reden. Voreingenommenheiten nehmen.
mindestziel junge Migrationsrechtler:innen und ihre Themen finden einen Weg in die (Fach-)Öffentlichkeit.
best-case darüber hinaus finden wir reale Lösungen für reale Probleme.
kontakt:
Jederzeit gerne. Ihr erreicht uns unter lab@rlc-deutschland.de
wir danken: